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   VG Köln, 05.09.2012 - 1 L 886/12   

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https://dejure.org/2012,60114
VG Köln, 05.09.2012 - 1 L 886/12 (https://dejure.org/2012,60114)
VG Köln, Entscheidung vom 05.09.2012 - 1 L 886/12 (https://dejure.org/2012,60114)
VG Köln, Entscheidung vom 05. September 2012 - 1 L 886/12 (https://dejure.org/2012,60114)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    R-Gespräche aus dem Ausland, Werbung und Gewinnspiele

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    R-Gespräche aus dem Ausland, Werbung und Gewinnspiele

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung bei der rechtswidrigen Nutzung einer Telefonnummer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus VG Köln, 05.09.2012 - 1 L 886/12
    Werbung ist jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (vgl. Art. 2 lit. a der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung - ABl. EU 2006 L 376 S. 21 -), vgl. zur Anwendbarkeit dieser Definition im UWG: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.05.2009 - I ZR 218/07 -, zit. nach juris.
  • BGH, 03.03.2011 - I ZR 167/09

    Kreditkartenübersendung

    Auszug aus VG Köln, 05.09.2012 - 1 L 886/12
    vgl. BGH, Urteil vom 03.03.2011 - I ZR 167/09 -, zit. nach juris.
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Köln, 05.09.2012 - 1 L 886/12
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -.
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus VG Köln, 05.09.2012 - 1 L 886/12
    Gleichwohl erübrigt sich deshalb nicht die im Rahmen des § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO bei offenem Prozessausgang vorzunehmende Interessenabwägung; diese ist zwar gesetzlich vorstrukturiert, aber nicht präjudiziert, Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 14.04.2005 - 4 VR 1005.04 -, BVerwGE 123, 241 (244 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1329/08

    Ordnungsverfügung der Bundesnetzagentur betreffend die Nutzung von

    Auszug aus VG Köln, 05.09.2012 - 1 L 886/12
    Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn der Bundesnetzagentur wiederholt Sachverhalte mitgeteilt werden, aus denen sich Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, deren Einhaltung von der Bundesnetzagentur zu überwachen ist, in einer Weise ergeben, dass Zweifel praktisch ausgeschlossen sind, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 26.09.2008 - 13 B 1329/08 - Verwaltungsgericht (VG) Köln, Beschluss vom 28.03.2011 - 21 L 285/11 - und OVG NRW, Beschluss vom 25.03.2010 -13 B 226/10 - VG Köln, Beschluss vom 27.01.2010, - 1 L 1922/09 -, jeweils zit. nach juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - 13 B 226/10

    Rechtmäßigkeit der "präventiven" Abschaltung einer (0)900er-Rufnummer durch

    Auszug aus VG Köln, 05.09.2012 - 1 L 886/12
    Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn der Bundesnetzagentur wiederholt Sachverhalte mitgeteilt werden, aus denen sich Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, deren Einhaltung von der Bundesnetzagentur zu überwachen ist, in einer Weise ergeben, dass Zweifel praktisch ausgeschlossen sind, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 26.09.2008 - 13 B 1329/08 - Verwaltungsgericht (VG) Köln, Beschluss vom 28.03.2011 - 21 L 285/11 - und OVG NRW, Beschluss vom 25.03.2010 -13 B 226/10 - VG Köln, Beschluss vom 27.01.2010, - 1 L 1922/09 -, jeweils zit. nach juris.
  • VG Köln, 28.03.2011 - 21 L 285/11

    Möglichkeit einer Abrechnung und Einziehung von Entgelten für von Kunden

    Auszug aus VG Köln, 05.09.2012 - 1 L 886/12
    Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn der Bundesnetzagentur wiederholt Sachverhalte mitgeteilt werden, aus denen sich Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, deren Einhaltung von der Bundesnetzagentur zu überwachen ist, in einer Weise ergeben, dass Zweifel praktisch ausgeschlossen sind, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 26.09.2008 - 13 B 1329/08 - Verwaltungsgericht (VG) Köln, Beschluss vom 28.03.2011 - 21 L 285/11 - und OVG NRW, Beschluss vom 25.03.2010 -13 B 226/10 - VG Köln, Beschluss vom 27.01.2010, - 1 L 1922/09 -, jeweils zit. nach juris.
  • VG Köln, 17.11.2021 - 1 K 4305/19
    Die in § 67 Abs. 1 S. 2 bis 7 TKG genannten Maßnahmen sind jedoch kein abschließender Katalog, so dass die Bundesnetzagentur neben diesen speziellen Maßnahmen gemäß der Generalermächtigung des § 67 Abs. 1 S. 1 TKG im Rahmen der Nummernverwaltung Anordnungen und andere geeignete Maßnahmen treffen kann, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen, VG Köln, Beschluss vom 5. September 2012 - 1 L 886/12 -, juris Rn. 10 und 30.
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